Die Partner des
Dreiländerparks (3LP) arbeiten auf Basis einer Kooperationsvereinbarung
zusammen, die in Phasen von 4 Jahren erneuert wird. Bestandteil der
Kooperationsvereinbarung ist ein strategischer Plan, welcher thematische
Schwerpunkte setzt und einen zeitlichen Ablauf vorsieht.
Die Organe des Dreiländerparks sind die Lenkungsgruppe und die Projektgruppe sowie die Projektleitung. Die Lenkungsgruppe setzt sich aus entscheidungsbefugten Vertretern der Partner zusammen und tagt einmal im Jahr. Die Lenkungsgruppe entscheidet über die Zusammensetzung, das Budget, die strategische und zeitliche Planung und die Hauptaktivitäten des 3LP. Die Projektgruppe setzt sich aus ausführenden Vertretern der Partner zusammen und tagt ca. dreimal im Jahr.
Die Projektgruppe und die Projektleitung gestalten die Aktivitäten des Dreiländerparks und führen sie zusammen mit anderen Organisationen oder Arbeitsgruppen aus. Die Euregio Maas-Rhein ist federführender Partner und Rechtsperson des Dreiländerparks. Sie beschäftigt die Projektleitung und gewährleistet die Verwaltung der finanziellen Mittel.